Trotz andauernder berufspolitischer Bemühungen konnte in den meisten deutschen Bundesländern bisher kein gesetzlicher Berufstitelschutz erreicht werden. Daher ist es als ausführende Restauratorin umso wichtiger sich aus eigener Überzeugung den geltenden berufsethischen Richtlinien, beispielsweise festgehalten in der Charta von Venedig (1964), zu verpflichten und auf deren konsequente Einhaltung beim Umgang mit Kunst- und Kulturgütern zu achten.
Davon ausgehend kann ich Ihnen folgendes Leistungsspektrum anbieten:
Falls Ihr spezielles Objekt oder Anliegen nicht in meinem Leistungsverzeichnis aufgeführt sein sollte, können Sie mich dennoch kontaktieren. Ich berate Sie gern!
Falls Sie in Ihrem Betrieb spezifische Arbeiten abgeben möchten oder stunden- bzw. wochenweise Unterstützung benötigen, können Sie sich ebenfalls gern bei mir melden!
Für die Realisierung größerer Projekte, für den Umgang mit Materialkombinationen sowie für die Bearbeitung von fachübergreifenden Themen steht mir ein umfangreiches Netzwerk von kompetenten
Kolleg*innen zur Verfügung.